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Sehr geehrte Kunden,
 Ein Energie Ausweis –Zertifikat

Diese Gesetzeslage basiert auf folgender Grundlage:
Am 13. April wurde ein königliches Dekret 235/2013 vom 5. April mit dem das grundlegende Verfahren für die Zertifizierung der Energieeffizienz von Gebäuden, veröffentlicht und in Kraft getreten ist.

Nach deren Artikel 2, der Umfang heisst,
1. Dieses Verfahren gilt für:
a) Neubauten.
b) Gebäude oder Teile von Gebäuden, die verkauft oder an einen neuen Mieter vermietet werden, wenn nicht schon mit ein gültiges Zertifikat ausgestattet.
c) Gebäude oder Teile von Gebäuden, die durch Behörden belegt sind.
nach Artikel 14, der Informationen über den Energieausweis
1. Wenn ein Gebäude verkauft oder vermietet wird, bevor mit dem Bau begonnen ist, muss dem Verkäufer oder Vermieter sein Energie Ausweis-Zertifikat mit der Endabnahme des Projektes oder konstruierten Gebäudes zur Verfügung gestellt werden.
2.2 . Wenn das bestehende Gebäude unter Vertrag ist zum Verkauf aller oder eines Teiles des Gebäudes, muss soweit angemessen, der erhaltene Energieausweis zur Verfügung für den Käufer gestellt werden. Wenn der Gegenstand des Vertrages die Verpachtung des gesamten oder eines Teils des Gebäudes ist muss, soweit angemessen die Bereitstellung des Zertifikates dem Mieter durch eine Kopie dieser Bescheinigung gewährleistet sein.
Angesichts der Immobilien-Geschäfte Ihres Unternehmens und auf "die erste Übergangsbestimmung, wo es am Ende heisst: ...
Die Präsentation oder die zur Verfügungsstellung des Energieausweises für den Käufern oder Mieter von ganzen oder Teilen eines Gebäudes, soweit anwendbar, werden benötig für Kaufverträge und Mietverträge, die ab diesem Datum. (1. Juni 2013)getätigt werden.

 

Das heisst , ohne Energieausweis keine Veröffentlichungen in Zeitungen, Internet, Schaufenster etc. .Die grössten Sorgen aus dem Aspekt sind die Verstöße und Sanktionen wegen Nichteinhaltung. Derzeit sind die Strafen als sehr Ernst, Schwere oder Leichte eingestuft. Die angesetzten Strafen sind 300 € bis 600 € für geringfügige Vergehen , 601 € bis 1.000 € für schwerwiegende Straftaten und 1001 € bis 6000 € für besonders schwere Straftaten. Allerdings, wenn der Gewinn, den der Täter durch die Tat erlangt, größer ist als die Höhe der Strafe, so wird die Geldbuße in Höhe eines Betrages dem Nutzen angepasst. Ausser dem kann ein Vertrag nach dem 1. Juni 2013 ohne Zertifikat für Nichtig erklärt werden.