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Was Sie beim Kauf/Verkauf von Immobilien auf Teneriffa beachten sollten
Allgemein:
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Die Immobilie muss frei von Lasten, Belastungen, Mietern und Rechten
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Dritter sein. Dies ist durch einen aktuellen Grundbuchauszug (nicht älter als 10 Tage) nachzuweisen, welcher gleichzeitig das Grundbuch für diesen Zeitraum blockiert (Ersatz für die Auflassungsvormerkung).
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Die Immobilie muss auf dem Laufenden sein bei: Abgaben für Strom, Wasser, Telefon, Müllabfur unerlässlich: Wohngeld oder Urbanisationskosten (Comunidad) und Grundsteuern an die Gemeinde (Contribución Urbana oder IBI) und ein eingetragenes Energie - Zertifikat
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Dies ist durch entsprechende Belege, wie auch durch die letzte Steuererklärung vor der notariellen Übertragung, von Seiten des Verkäufers, nachzuweisen.
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Bei Erwerb der Immobilie eines Spaniers, einer in Spanien registrierten Firma oder eines in Spanien residenten Ausländers, wird ein Nachweis über die Kapitaleinfuhr der Kaufsumme benötigt.
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Ist der Verkäufer ein nichtresidenter Ausländer (nicht mit 1. Wohnsitz in Teneriffa gemeldet), ist dieser Nachweis nicht erforderlich. Es muss jedoch darauf geachtet werden, *dass 3 % der verschriebenen Kaufsumme für eventuell anfallende Gewinnsteuern aus dem Verkauf einbehalten werden, sofern die Immobilie nicht vor dem 01.01.1987 vom aktuellen Eigentümer gekauft wurde.
- Der Käufer und der Verkäufer benötigen eine Steuer-Identifikations-Nummer für Nicht-Residente, sprich eine NIE-Nummer.
- Kosten Verkauf: 3 % retención (evtl. Nichtresidentensteuer)
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plusvalía (städtische Wertzuwachssteuer, wird auf den Wertzuwachs des Grundstücksanteils der Immobilie berechnet, je nach Besitzdauer unterschiedlich
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Maklerkommission
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Zugewinnsteuer (bitte dazu einen Steuerberater zu Rate ziehen)
Kosten Kauf:
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Grunderwerbssteuer 6,5 %, von der verschriebenen Kaufsumme
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Notar- und Registerkosten ca. 2 %, von der verschriebenen Kaufsumme
- Gebühren für Umschreibungen bei Wasser, Strom, Müll, Telefon und Steuern.